Regeln für Standbetreiber
Der „Marché de Nuit - der Frankfurter Nachtmarkt“ ist eine Kooperation zwischen k/c/e Marketing³ GmbH (nachfolgend Veranstalter/Organisation) und Frankfurter Stadtevents (Standplatz-Buchungs-Dienstleister). Veranstalter ist k/c/e Marketing³ GmbH. Der „Marché de Nuit – der Frankfurter Nachtmarkt“ findet samstags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Zoo-Gesellschaftshaus, Bernhard-Grzimek Allee 1 in 60316 Frankfurt am Main statt.
Es handelt sich hierbei um eine Veranstaltung, welche ein besonderes Einkaufserlebnis, Lifestyle und Gastronomie verbinden soll: Um den Besuchern ein gutes Erlebnis zu bieten, ist die Beleuchtung in den Räumen atmosphärisch gedämpft und teilweise farblich gestaltet. Des Weiteren wird Musikuntermalung und ein Rahmenprogramm geboten, welches im Laufe des Abends bzw. zu später Stunde ggf. lauter ausgesteuert wird.
Zeiten
Der Aufbau beginnt am Veranstaltungstag nach Vorgaben der Organisation in zwei Slots. Die individuell dem jeweiligen Standbetreiber seitens der Organisation vorgegebenen Zeiten bzw. Zeitfenster sind unbedingt einzuhalten, bei Nichteinhalten besteht kein Standplatzanspruch und die Teilnahmegebühr/Standgebühr wird nicht erstattet. Der Marktbetrieb findet von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr statt, der Abbau beginnt direkt im Anschluss an die Veranstaltung ab 24:00 Uhr und muss bis 02:00 Uhr abgeschlossen sein. Vor Beendigung der Veranstaltung darf kein Stand abgebaut werden.
Ausstellungsfläche
Die Ausstellungsfläche wird dem Teilnehmer unmöbliert zur Verfügung gestellt, sofern kein optionales Equipment dazu gebucht wurde. Die Verkaufsflächen sind eigenständig und ansprechend zu gestalten. Die Standfläche wird auf dem Boden markiert/abgeklebt. Die Fläche beschreibt den Platz für die Produkte, Aufbauten und den Aufenthaltsbereich der Aussteller. Es ist nicht erlaubt, Produkte oder Aufbauten aus der Fläche herausragen zu lassen. Die Lauffläche und Rettungswege müssen unbedingt frei bleiben.
Das normale Stand Maß ist 2m x 2m. Sondergrößen gibt es an einzelnen Standorten. Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die Organisatoren. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einem bestimmten Bereich besteht nicht. Die Ausstellungsflächen müssen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung mit dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut bestückt und personell besetzt sein. Anfallender Abfall ist vom Aussteller eigenständig zu entsorgen/mitzunehmen. Es ist kein Müllcontainer vor Ort. Es ist nicht gestattet Musik abzuspielen. Ggf. installierte Beleuchtung für den eigenen Stand muss akzentuiert und gedämpft sein, in den Raum streuendes Licht ist zu vermeiden.
Für entstandene Personen- und Sachschäden haftet der Aussteller in vollem Umfang. Für vorsätzliche Beschädigungen in und an der Ausstellungsfläche inkl. angemietetem Equipment haftet der Aussteller selbst. Verwendete Materialien müssen schwer entflammbar (B1) sein.
Anlieferung
Für Anlieferung und Abtransport der Waren/Stand-Equipment ist der Aussteller selbst zuständig und verantwortlich. Entstehende Kosten hierfür werden nicht vom Veranstalter getragen/übernommen. Die Anlieferung erfolgt nach Vorgabe der Organisation/Ordner vor Ort entweder über das oder durch den Wirtschaftshof des Zoo Gesellschaftshauses. Ein kurzes (!) Halten im Bereich des Eingangsportals und des Wirtschaftshofs ist nur zum Be- & Entladen (max. 5 Min.) gestattet. Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Es stehen keine Kfz-Abstellflächen/Parkplätze für Aussteller-Fahrzeuge auf dem Gelände des Zoo Gesellschaftshauses zur Verfügung.
Bild- und Textrechte
Mit der Anmeldung gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis, dass eingereichte Unterlagen für entsprechende Dokumentationen, wie auch Promotion- und Öffentlichkeitsarbeiten verwendet werden können. Bild- und Textrechte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Brandschutz & Sicherheit
In den Räumlichkeiten ist rauchen nicht erlaubt. Es dürfen keine brennbaren Gegenstände (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) entzündet werden. Feuerlöscher und Rettungswege/Beschilderung dürfen nicht entfernt oder abgedeckt werden. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & -Kleidung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, auch Leibesvisitationen vorzunehmen.
Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er übernimmt jedoch keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände. Während der Ausstellungszeiten haben die Teilnehmer selbst für die Sicherheit ihrer Ausstellungsobjekte zu sorgen, dies gilt insbesondere für Diebstahl. Das betrifft auch die Auf- und Abbauzeiten vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.
Stornierung
Bis zu 15 Tage vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber mit Zahlung einer Stornierungsgebühr von 5 € pro Paket per E-Mail oder Fax storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung mindestens 15 Tage vor dem Termin bei den Frankfurter Stadtevents via E-Mail. Alle Stornierungen, die nach Ablauf der 15 Tage-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden. Die Nachtmarkt-Teilnahme kann nicht auf dritte Personen/andere Standbetreiber übertragen werden. Sollte der Termin von Frankfurter Stadtevents wegen unzureichender Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Corona Pandemie) abgesagt werden, erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr unverzüglich und ohne Abzug einer Stornogebühr auf Ihr Konto zurück.
Umbuchung
Bitte beachten Sie, dass fest eingebuchte Termine/Pakete nur gegen eine Umbuchungsgebühr von 5 € storniert bzw. umgebucht werden können. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierungs- oder Umbuchungserklärung mindestens 15 Tage vor dem Termin bei den Frankfurter Stadtevents via E-Mail oder Fax. Alle Umbuchungen die nach Ablauf der 15-Tage-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden und sind nicht mehr umbuchbar.
Im Detail:
- bis zu 15 Tage vor Termin: 5 € Bearbeitungsgebühr pro Paket - ab 15 Tage bis zum Termin: 100 % des Vertragsgesamtpreises pro Paket.
Preise für Stände (gewerblich)
Standard-Standfläche 2m x 2m € 111,55 -- zzgl. MwSt.
- mit Strom (230 V Schuko) € 137,30 -- zzgl. MwSt.
- mit 1x Tisch ca. 1,80m x 0,75m (0,75m hoch) € 129,07 -- zzgl. MwSt.
- mit Strom (230 V Schuko) und 1x Tisch
ca. 1,80m x 0,75m (0,75m hoch) € 154,82 -- zzgl. MwSt.
Sondergrößen/-flächen (3m x 2m) sind nur per Absprache buchbar.

